

Ausgezeichnet von Capital
als Top-Makler
Wir freuen uns, von Capital im Makler-Kompass (10/2024) mit der Höchstnote von 5 Sternen ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung bestätigt unser Engagement für Qualität, Service und Kundenzufriedenheit.
Leusenrink Immobilien – Ihr verlässlicher Partner für Immobilien in Herne und Umgebung.
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Top-Makler-Auszeichnung von CHIP
Wir sind stolz darauf, von CHIP als Top-Makler ausgezeichnet worden zu sein! Diese Ehrung unterstreicht unsere Kompetenz und unser Engagement, Ihnen den bestmöglichen Service bei allen Immobilienangelegenheiten zu bieten.
Leusenrink Immobilien – Ausgezeichnet für Qualität und Vertrauen.
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Gebäudeenergiegesetz:
Bundesverfassungsgericht stoppt Gebäudeenergiegesetz: Chance zur Verbesserung
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag gestoppt. Kritisiert wird insbesondere die überstürzte Vorgehensweise der Regierungskoalition. Bereits zuvor wurden unbeantwortete Fragen aufgeworfen und es wurde empfohlen, mehr Zeit für eine praxisgerechte und verlässliche Ausgestaltung des Gesetzes einzuräumen.
Diese Entscheidung bietet nun die Möglichkeit, das Gesetz zu verbessern. Die Koalition hat auf eine Sondersitzung des Bundestages verzichtet, sodass die weiteren Beratungen erst nach der Sommerpause stattfinden können.
Besondere Kritik richtet sich auf die geplanten mietrechtlichen Veränderungen, die noch unausgereift sind, wie die Sachverständigenanhörung gezeigt hat. Insbesondere die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung benachteiligt Vermieter kleiner Mehrfamilienhäuser, da die Heizungsanlagen in diesen Häusern im Verhältnis zur Wohnfläche teurer sind als in größeren Mehrfamilienhäusern. Es wird vorgeschlagen, dass eine Kappungsgrenze erst ab 25 Wohneinheiten gilt und an die Inflation angepasst wird. Dasselbe gilt auch für die bereits bestehende Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.
Des Weiteren bietet sich nun die Möglichkeit, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verbinden. Die bisherige Fristenregelung im Gesetzentwurf erweist sich als unzureichend. Eine zügige Umsetzung ist beim Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten, was dem Klimaschutz nicht zugutekommt.
Diese Entscheidung bietet nun die Möglichkeit, das Gesetz zu verbessern. Die Koalition hat auf eine Sondersitzung des Bundestages verzichtet, sodass die weiteren Beratungen erst nach der Sommerpause stattfinden können.
Besondere Kritik richtet sich auf die geplanten mietrechtlichen Veränderungen, die noch unausgereift sind, wie die Sachverständigenanhörung gezeigt hat. Insbesondere die beabsichtigte Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Modernisierungsmieterhöhung benachteiligt Vermieter kleiner Mehrfamilienhäuser, da die Heizungsanlagen in diesen Häusern im Verhältnis zur Wohnfläche teurer sind als in größeren Mehrfamilienhäusern. Es wird vorgeschlagen, dass eine Kappungsgrenze erst ab 25 Wohneinheiten gilt und an die Inflation angepasst wird. Dasselbe gilt auch für die bereits bestehende Kappungsgrenze von zwei und drei Euro.
Des Weiteren bietet sich nun die Möglichkeit, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verbinden. Die bisherige Fristenregelung im Gesetzentwurf erweist sich als unzureichend. Eine zügige Umsetzung ist beim Förderkonzept geboten, da viele Immobilieneigentümer derzeit abwarten, was dem Klimaschutz nicht zugutekommt.
Finanzielle Unterstützung für Öl-, Flüssiggas- und Pelletheizungen
Im Jahr 2022 waren die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz besonders teuer, was für viele Verbraucher zu finanziellen Belastungen führte. Jedoch gibt es jetzt eine finanzielle Unterstützung vom Staat, um diesen Umstand abzumildern. Personen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen Brennstoffe gekauft haben, können demnächst eine Rückerstattung beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Unterstützung nur auf Antrag gewährt wird. Obwohl derzeit noch kein Antrag gestellt werden kann, sollen die notwendigen Portale und die Antragstellung bei den Ländern so schnell wie möglich freigeschaltet werden.
