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Ausgezeichnet von Capital
als Top-Makler

Wir freuen uns, von Capital im Makler-Kompass (10/2024) mit der Höchstnote von 5 Sternen ausgezeichnet worden zu sein. Diese Auszeichnung bestätigt unser Engagement für Qualität, Service und Kundenzufriedenheit.

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Top-Makler-Auszeichnung von CHIP

Wir sind stolz darauf, von CHIP als Top-Makler ausgezeichnet worden zu sein! Diese Ehrung unterstreicht unsere Kompetenz und unser Engagement, Ihnen den bestmöglichen Service bei allen Immobilienangelegenheiten zu bieten.

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Verbraucherrecht:

Wenn das Haus durch Aktivitäten der öffentlichen Hand verschmutzt wird, übernimmt diese die Kosten für die Reinigung

Hauseigentümer haben das Recht, zu erwarten, dass die Reinigung ihrer Hausfassade durch die öffentliche Hand finanziert wird, wenn nahegelegene Brückenbauarbeiten erheblichen Staub verursacht und das Haus dadurch verschmutzt haben. Diese Regelung findet insbesondere Anwendung, wenn für die Reinigung ein Fachbetrieb notwendig war und ein Sachverständiger bestätigen konnte, dass die Verschmutzungen direkt von den Bauarbeiten herrührten. In einem solchen Fall wurden einem Eigentümer fast 6.000 € Schadenersatz zugesprochen. (OLG Hamm, 11 U 96/21)

1.000 Euro für Türöffnung ist als Wucher einzustufen

Landgericht Kleve: Schlüsselnotdienst verurteilt - 1.000 Euro für Türöffnung als Wucher eingestuft

Das Landgericht Kleve hat zwei Betreiber eines Schlüsseldienstes zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, nachdem sie für eine Notfall-Türöffnung einen Betrag von 1.000 Euro verlangten. Diese Entscheidung folgte einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Schlüsseldienste, die die Notsituation von Verbrauchern ausnutzen und überhöhte Rechnungen stellen, strafrechtlich als Wucher betrachtet werden.

Das Landgericht Kleve betonte, dass bereits das Aussperren an sich eine solche Notsituation darstellen kann. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass zusätzliche Gründe vorliegen, wie beispielsweise ein laufender Herd oder ein Kleinkind in der Wohnung.

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Kleve deutlich gemacht, dass überzogene Preise für Türöffnungen in Notfällen strafrechtlich relevant sind. Verbraucher haben das Recht, angemessene und faire Preise zu erwarten, wenn sie die Dienste eines Schlüsseldienstes in Anspruch nehmen. Das Urteil soll abschreckend wirken und zeigt, dass rechtswidrige Praktiken im Bereich der Türöffnung nicht toleriert werden. (LG Kleve, 118 KLs 1/20)